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Radio Liechtenstein muss eingestellt werden

Radio Liechtenstein wird den Senderbetrieb einstellen. Die Regierung hat zur Kenntnis genommen, dass die Überführung in eine private Trägerschaft gescheitert ist.

01.04.2025

Die Regierung hat am 1. April 2025 zur Kenntnis genommen, dass eine Überführung von Radio L in eine private Trägerschaft bis Ende Jahr 2025 nicht realisierbar ist. Weder besteht zum aktuellen Zeitpunkt ein konkretes Übernahmeangebot von privaten Investoren mit allen damit zusammenhängenden Verpflichtungen, noch gibt es eine politische Verständigung für eine Verlängerung der Frist zur Aufhebung des Rundfunkgesetzes. Eine solche wäre notwendig gewesen, um den Betrieb des Radiosenders weiterzuführen, bis das vom Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt vorgeschlagene Modell eines Leistungsauftrags analog schweizerisches Konzessionsmodell hätte umgesetzt werden können. Ein solcher Leistungsauftrag setzt einen Finanzbeschluss des Landtags voraus, wäre gemäss EWR-Recht öffentlich auszuschreiben und als staatliche Beihilfe bei der EFTA-Überwachungsbehörde anzumelden gewesen. Diese für eine geordnete Überführung von Radio L in ein privates Unternehmen zwingend notwendigen Verfahren benötigen mehr Zeit als zur Verfügung steht. Ohne Aussicht auf eine entsprechende Fristverlängerung sieht sich der Radiosender gezwungen, die Abwicklung des Betriebs in die Wege zu leiten. Mit diesem Schritt ist davon auszugehen, dass der Sendebetrieb im Verlauf des 1. Halbjahres eingestellt werden muss.

Am 27. Oktober 2024 hat das liechtensteinische Stimmvolk mit 55.4 Prozent der Initiative der Demokraten pro Liechtenstein (DpL) zur Aufhebung des Liechtensteinischen Rundfunkgesetzes per 31. Dezember 2025 zugestimmt. Damit wird der öffentlich-rechtliche Radiosender bis Ende Jahr abgeschafft. Die Regierung hat im Vorfeld der Abstimmung darauf hingewiesen, dass bei Annahme der DpL-Initiative die Gefahr besteht, dass mangels Geschäftsmodell der Betrieb des Radiosenders eingestellt werden muss.